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Selbsthilfeförderung
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene (nach § 20h SGB V)
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene ist der Zusammenschluss von AOK-Bundesverband GbR, BKK Dachverband e. V., der IKK e.V., der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Bundesverband e.V. wurden von der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von 103.000,00€ gefördert.
Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Bundesverband e.V. wurden von der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" im Jahr 2020 mit einem Betrag in Höhe von 78.000,00€ gefördert.
Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Bundesverband e.V. wurden von der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" im Jahr 2019 mit einem Betrag in Höhe von 60.000,00€ gefördert.
Kassenindividuelle Förderung
in 2021

Projekt "Website Relaunch der Homepage des Bundesverbands"
Fördersumme 26.500,00€

Projekt „Nachdruck des Mitmachbuches der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Spuren zu mir selbst"“
Fördersumme: 19.400,00€.

Projekt „Herausgabe von Praxishilfen für die Gruppenbegleitung in den Freundeskreisen für Suchtkrankenhilfe – Übungen und Texte zum Einsatz in der Gruppenstunde“
Fördersumme: 24.600,00€.
in 2020

Projekt "Konzeption und Herausgabe eines Mitmachbuches der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe“
Fördersumme 17.800,00 €
in 2019

Projekt "Freundeskreise bekannter machen - Öffentlichkeitsarbeit"
Fördersumme 22.000,00 €

Projekt "Fortbildung für die Gruppenbegleitung - Seminare II -V"
Fördersumme 28.000,00 €

Projekt "Vorbereitung "Kirchentagsbeteiligung 2019"
Fördersumme 3.603,00 €
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Zuwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 34 SGB VI

Die Deutschen Rentenversicherung Bund stellt in 2021 eine Zuwendung in Höhe von 128.020,10 € zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker zur Verfügung.
Die Deutschen Rentenversicherung Bund stellt in 2020 eine Zuwendung in Höhe von 128.020,10 € zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker zur Verfügung.
Die Deutschen Rentenversicherung Bund stellt in 2019 eine Zuwendung in Höhe von 121.923,90 € zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker zur Verfügung.